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Crosspost von www.offene-wissenschaft.de.

Die Ergebnisse des im Februar gestarteten Zukunftsdialogs der Kanzlerin liegt nun in einem Abschlussbericht vor, den die ehrenamtlich beteiligten Fachleute am 28. August im Kanzleramt vorgelegt haben (Abschlussbericht als PDF).

Im Kern ging es bei dieser politischen Veranstaltung um die drei großen Fragen „Wie wollen wir leben? Wovon wollen wir leben? Wie wollen wir lernen?“. Parallel zum Bürgerdialog fand bereits seit 2011 ein Expertendialog statt, der gemeinsam mit dem Bürgerdialog in konkrete Vorschläge zusammenfließen sollte.

Im Frühjahr 2011 initiierte Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Zukunftsdialog, der aus zwei Teilen bestand. Der erste Teil, der „Expertendialog“, war ein Zukunftsdialog mit unabhängigen, überparteilichen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, der zweite ein Zukunftsdialog mit Bürgern, der „Bürgerdialog“. Unter der Überschrift „Dialog über Deutschlands Zukunft“ wurden drei Themenfelder diskutiert, die in den kommenden zehn Jahren hohe Relevanz für Deutschlands Zukunft haben. Ziel des Dialogs war es, konkrete Handlungsvorschläge für die Politik auf Bundesebene in politisch relevanten Handlungsfeldern zu erhalten.

 

Quelle: Screenshot
Bei dem Dialog über Deutschlands Zukunft ging es also vor allem auch darum die Bürger bei der Diskussion über die Zukunft Deutschlands teilhaben zu lassen und ihnen zumindest das Gefühl zu geben, sie könnten sich durch eigene Vorschläge an den Überlegungen der Bundesregierung beteiligen. Inwieweit die Vorschläge der Bürger zumindest einigermaßen gleichberechtigt berücksichtig werden konnten ist (zumindest mir) unklar, zumindest nach dem Passus im Abschlussbericht:

Parallel verfolgten wir den Online-Bürgerdialog und beteiligten uns durch den einen oder anderen Blogbeitrag. Natürlich konnten wir uns nicht alle 11.600 Vorschläge ansehen. Daher wurden sie vom Redaktionsteam des Bundespresseamtes von den reinen Meinungsäußerungen getrennt und uns dann nach Themen sortiert für unsere Beratungen zur Verfügung gestellt. Einige Arbeitsgruppen konnten sich hier neue Anregungen holen. Andere mussten feststellen, dass die Bürger ihre Themen anders interpretierten. Wieder andere fanden eine hohe Übereinstimmung der Schwerpunkte. Sofern es die Zeit der Experten und in den Arbeitsgruppen zuließ, wurden einzelne Vorschläge aufgenommen oder kommentiert.

Einige kleine Auswahl des Bürgerdialogs kann man sich zumindest auf den Seiten der Bundesregierung anschauen (PDF)
Interessant (besonders vor dem thematischen Fokus dieses Blogs) sind darüber hinaus die Expertenvorschläge, die ebenso als PDF vorliegen. In Vorschlag 24 heißt es darin:

Förderung des offenen, freien Zugangs („Open Access“) der Wissenschaft zu Daten und Informationen (z. B. Ergebnisse von Studien der Bundesregierung und der Verwaltung; Datenbanken zu wissenschaftlichen Ergebnissen oder Bildungsinhalten; Portal zu Innovationsprojekten).

Das ist ein hehrer Gedanke, wenn auch nur ein (wichtiger) Aspekt im Zuge einer begrüßenswerten Öffnung von Forschungs-, Bildungs-, Regierungs- und Verwaltungsprozessen. Das Konzept findet sich dann im Abschlussbericht, also dem „Ergebnisbericht der Expertinnen und Experten des Zukunftsdialogs der Bundeskanzlerin 2011/2012“ zumindest grundlegend wieder. Allerdings ist die Einordnung sowohl in der Kurzfassung (PDF), als auch in der Langfassung (PDF) etwas merkwürdig, denn hier ist von Open Access eigentlich nur hinsichtlich der Transparenz der Bundesbehörden die Rede, so könnte man zumindest schließen, wenn man sich die Einordnung unter dem Vorschlag 1 „Mehr Transparenz durch pro-aktive Veröffentlichungspflichten für Bundesbehörden und ein gemeinsames Informationsregister “ ansieht. Zumindest vom Text könnte man dann schließen, dass Open Access nicht nur auf eigene Publikationen, sondern auch auf alle Publikationen die aus öffentlichen Geldern finanziert sind, anwendbar wäre:

Vorhandene und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Studien und Gutachten liefern vielfältige Expertise
und Impulse. Diese eignen sich auch für andere Arbeiten, die sich durchaus von dem ursprünglichen
Zweck der Erstellung unterscheiden, was jedoch bei Auftragsvergabe nicht vorhersehbar war. Im Sinne von Open Knowledge (Offenes Wissen) und Open Access (Freier Zugang) wäre es für die Bundesverwaltung konsequent, sämtliche in Auftrag gegebene Studien frei, also unbeschränkt und kostenlos im Internet zugänglich zu machen, solange diese keine schutzbedürftige Inhalte umfassen.

Auf weitere, oder ausführlichere Erwähnungen wartet man, wenn ich das richtig sehe, vergeblich. Selbst in dem recht ausführlichen, bildungsbezogenen Teil findet man leider keine Erwähnung, das einzige „offene“ Konzept dieses Teils ist die Open University.

Wie man das nun deuten kann oder gar sollte, dürfte eine interessante Diskussionsgrundlage sein.